Die Beratung eines Sportlers und seines Managers

in Sportrecht

Die Beratung von Profisportlern, zum Beispiel Fußballprofis, Tennisprofis oder Golfprofis bringt diverse Besonderheiten mit sich und erfordert Spezialkenntnisse in verschiedenen Rechtsbereichen. Verträge wie Sponsoringverträge, Managerverträge oder Vereinsverträge sind rechtlich sorgfältig zu behandeln. Besonders wichtig ist regelmäßig die funktionierende Zusammenarbeit von Rechtsanwalt, Sportler, dessen Familie und dem Manager.

Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung liegt in der Unterstützung des Sportlers und des Managers bei dem Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs, also des Sports. In dieser Hinsicht kommen unterschiedliche Arten von Verträgen in Betracht, die oftmals auch sportartenspezifisch sind. Bei Mannschaftssportlern steht zunächst einmal der Abschluss von Arbeitsverträgen mit dem jeweiligen Verein im Vordergrund. Besonders für Einzelsportler, aber auch für Mannschaftssportler, rücken der Abschluss von Sponsoringverträgen immer mehr in den Fokus. Hier gibt es eine Fülle von Tücken zu beachten.

Je nach (angestrebtem) Bekanntheitsgrad des Sportlers ist der Sportler auch als Marke aufzubauen und diese Marke gilt es, insbesondere durch Eintragungen von Marken bei den zuständigen Markenämtern, zu schützen.

Daneben kommt zahlreicher weiterer Beratungsbedarf in Frage, wie z.B. die Beratung bei Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsbeteiligungen und die außergerichtliche und gerichtliche Beratung in streitigen Auseinandersetzungen, dessen Darstellung aber hier zu weit führen würde. Im Rahmen dieses Beitrags soll lediglich auf die Vertragsgestaltung zwischen Sportler und Manager sowie auf ausgewählte Problemfelder von Sponsoringverträgen eingegangen werden.

Die Auswahl des richtigen Managements und der Vertragsabschluss

Die Auswahl des Managers

Wir empfehlen jungen Sportlern vor der Auswahl des „richtigen“ Managers folgende Dinge zu berücksichtigen:

• Benötigt der Sportler Kontakte in der Branche und wenn ja, verfügt der Manager über diese Kontakte?

Mannschaftssportler, z.B. Fußballprofis, benötigen in erster Linie gute Kontakte zu Vereinen. Wir empfehlen, sich genau anzusehen, wen der Manager bereits berät und ob es hier möglicherweise zu Interessenkollisionen kommen kann: Hat der Berater bereits mehrere Spieler unter Vertrag, die auf der gleichen Position spielen?

Einzelsportler, z.B. Tennis- oder Golfspieler, benötigen hingegen einen Manager, der gute Kontakte zu möglichen Sponsoren und ggfs. zu Turnierveranstaltern hat.

• Benötigt der Sportler Unterstützung bei Reisen?

Bei Mannschaftssportlern erübrigt sich dieser Punkt regelmäßig, da die Vereine die Reise zahlen und planen.

Bei Einzelsportlern ist die Koordination von Reisen hingegen eine nicht zu unterschätzende Belastung. Scheidet der Sportler vorzeitig aus dem Turnier aus, sind beispielsweise Hotel und Flüge umzubuchen, damit der Sportler schnellstmöglich die Heimreise oder Anreise zum nächsten Turnier antreten kann. Dies kann zwar ggfs. auch über eine Kooperation mit einem guten Reisebüro erfolgen, am Wochenende ist dies aber schwieriger.

Sofern der Sportler zu dem Schluss kommt, dass er einen professionellen Manager benötigt, sollte er mit anderen Sportlern Kontakt aufnehmen, die dieser Manager berät und betreut. Der Sportler sollte unbedingt nachfragen, was der andere Sportler an dem Manager schätzt.

Der Vertrag mit dem Manager

Die beiden wichtigsten Punkte sind vor allem rechtssichere und eindeutige Regelungen aller Rechte und Pflichten und natürlich die Vergütung. Im Hinblick auf die Vergütung haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Vergütung in aller Regel ganz oder jedenfalls zu einem ganz überwiegenden Teil in Form von Provisionen gezahlt wird. Hier ist insbesondere wichtig rechtssicher zu definieren, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung der Vergütung geschuldet ist und wann die Vergütungspflicht endet. Die meisten Standardverträge sehen vor, dass die Vergütung auch nach Beendigung des Vertrages mit dem Manager für solche Sponsoringverträge zu zahlen ist, die während der Laufzeit des Vertrages mit dem Manager abgeschlossen wurden. Unklare Formulierungen führen hierbei vor allem dann zum Streit, wenn Verlängerungsoptionen gezogen werden oder der Vertrag mit dem Sponsor ohne Einverständnis des Managers geändert wird. Hier sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, um Streit zu verhindern.

Sponsoringverträge


Hier steckt die Tücke im Detail. Jedes Wort kann entscheidend sein. Dem Sportler und auch dem Manager ist dringend zu empfehlen, nicht nur auf die Höhe der Vergütung zu schauen. Es sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden, denn nur eine einzige unklare oder überlesene Regelung zu Lasten des Sportlers kann den Abschluss anderer Sponsoringverträge erheblich erschweren.
Wie bereits angedeutet, ist bereits beim allerersten Werbevertrag eines Profisportlers dringend zu empfehlen, dass der Sportler sich rechtlich beraten lässt, selbst wenn mit dem ersten Vertrag unter Umständen noch kein „Geld fließt“, sondern nur Ausrüstung oder Bekleidung. Erfahrungsgemäß versuchen die Sponsoren sich regelmäßig auch für die Zeit nach Ablauf des Vertrages Rechte einzuräumen, die den Abschluss neuer Sponsoringverträge erschweren können. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Nike es findet, wenn der vorherige Sponsor Adidas bis ans Lebensende mit dem Sportler Werbung machen darf? Und glauben Sie uns, dies kann so formuliert sein, dass es für einen Nichtjuristen kaum zu identifizieren ist.

Jedes Detail muss beachtet werden


Aus Sicht des Sportlers ist es darüber hinaus von besonderer Relevanz, seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen genau zu definieren und zu begrenzen. Mögliche Leistungen des Sportlers sind Foto-/Videoaufnahmen, Werbung mit dem Unternehmenslogo auf seiner Kleidung, Meet&Greets mit Kunden des Unternehmens, Werbung über die (privaten) Social-Media-Kanäle oder auch die Teilnahme an bestimmten Firmenveranstaltungen. Hier gilt es einen gesunden Mittelweg zu finden, der einerseits den Sponsor zufrieden stellt, andererseits aber dem Sportler auch so viel Freiraum lässt, dass er sich voll auf seinen Sport konzentrieren kann.

Ebenfalls von besonderer Bedeutung sind etwaige Exklusivitätsklauseln während der Vertragslaufzeit. Für wen darf der Sportler sonst noch Werbung machen? Wie weit muss das Logo eines Werbepartners vom jeweils anderen Werbepartner entfernt sein? Ein Automobilhersteller hat beispielsweise ein Interesse daran, dass der Sportler nur für ihn Werbung macht und nicht parallel noch für einen Wettbewerber. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob der von Automobilhersteller A gesponserte Sportler gegen seinen Vertrag verstößt, wenn er bei einem von Automobilhersteller B gesponserten Turnier ein Auto von Automobilhersteller B gewinnt und das Auto des Automobilhersteller B werbewirksam bei der Siegerehrung überreicht bekommt?

Seien Sie auf der sicheren Seite und holen Sie sich kompetente Rechtsberatung ein!