SvA
Schneiders von Arnim
Rechtsanwälte

Über die Kanzlei

Die Kanzlei Schneiders von Arnim Rechtsanwälte wurde 2021 gegründet. Schneiders von Arnim besteht aus Rechtsanwalt Thomas Schneiders und Dr. Moritz von Arnim.  Gemeinsam bieten wir eine umfassende und kompetente wirtschaftsrechtlich orientierte Beratung auf höchstem Niveau, vor allem für mittelständische Unternehmen, selbstständige Gewerbetreibende, Freiberufler und vermögende Privatpersonen. Wir sind spezialisiert auf das Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Immobilienrecht.  Ausgewiesene Erfahrung haben wir auch in der vermögensrechtlichen und grundstücksbezogenen Beratung. Für uns zählen das Wohl und der Erfolg unserer Mandanten. Zuverlässigkeit und Vertrauen stehen im Mittelpunkt unserer Mandatsbeziehungen.

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Thomas Schneiders
Rechtsanwalt

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich spezialisiert auf jegliche Art von gerichtlichen und schiedsrichterlichen Auseinandersetzungen. Häufig werde ich zu Fragen in Krisensituationen von Unternehmen, des Handelsvertreterrechts, bei Gesellschafterauseinandersetzungen und bei haftungsrechtlichen Fragestellungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern konsultiert. Darüber hinaus habe ich mich auf das Erbrecht spezialisiert, dort vorrangig auf streitige Auseinandersetzungen, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die Gestaltung von Testamenten. Außerdem verfüge ich über besondere Erfahrung in der Beratung von Sportlern und Sportvereinen und bin ehrenamtlicher Vorsitzender Richter am Sportgericht des Golfverbandes NRW.

Nach einigen Jahren in einer  internationalen  Großkanzlei und anschließender selbstständiger Führung einer in der dritten Generation geführten Kanzlei möchte ich nun die gesammelte Erfahrung und das Fachwissen in eine neue Kooperation einfließen lassen.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Sportrecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch

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Dr. Moritz von Arnim
Rechtsanwalt

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Im Interesse meiner Mandanten versuche ich stets das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – nach Möglichkeit einvernehmlich ohne streitiges Verfahren, wenn nötig und erforderlich vor Gericht. Ich richte mich hierbei nach den Wünschen des Mandanten und den Besonderheiten des Einzelfalls.

Häufig begleite ich Start-Ups und deren ambitionierte Gründer bei der Gründung, bei sämtlichen rechtlichen Fragen des täglichen Geschäfts sowie in Finanzierungsrunden und beim Exit. Hierbei kann ich auf meine Kenntnisse aus einem wirtschaftswissenschaftlichem Zusatzstudium sowie auf praktische Erfahrungen in mehreren Unternehmen zurückgreifen.

Darüber hinaus berate ich zahlreiche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in immobilienrechtlichen Fragestellungen, vom Grundstücks- und Grundbuchrecht bis zum gewerblichen und privaten Mietrecht.

Über besondere Kenntnisse verfüge ich im Bereich der Organhaftung und D&O-Versicherung dank meiner Promotion sowie der begleitenden mehrjährigen Tätigkeit in der Rechtsabteilung des marktführenden Spezialversicherungsmaklers.

 

 

Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaft, Start-Up-Beratung,

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Testamentsgestaltungen
  • Erbverträge
  • Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Unternehmernachfolge, insbesondere steuerneutrale Übertragung von Unternehmen auf Kinder
  • Erarbeitung von Konzepten zur Pflichtteilsregulierung
  • Gesellschaftsgründungen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung zu allen Fragen des Personengesellschaftsrechts (GbR, OHG, KG)
  • Beratung zu allen Fragen juristischer Personen (vor allem GmbH, UG, AG)
  • Beratung zu allen Fragen des Vereinsrechts
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, z.B. von GmbH´s, GbR´s, OHG´s, KG´s, PartG 
  • Beratung von Vorständen und Geschäftsführern sowie von Aufsichtsräten zu allen Fragen des Aktien- und GmbH-Rechts, unter anderem auch bei Haftungsfragen
  • Begleitung und Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung von Verkäufern und Käufern bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (M&A) sowie dem Kauf oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
  • Beratung zu strategischen und präventiven Maßnahmen im Bereich der insolvenzrechtlichen Krisensituation, insbesondere zu Auswirkungen auf bestehende Verträge und Möglichkeiten von Vertragsgestaltungen in der Krise
  • Beratung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Einzelunternehmern zu Rechten und Handlungspflichten zur Vermeidung einer persönlichen Haftung
  • Gesellschaftsrechtliche Fragen rund um Gesellschafterversammlungen
  • Strategien und Beratung im Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere zu Finanzierungsfragen und Mietverträgen
  • Beratung Vertretung von Geschäftsführern, Gesellschaftern und Einzelunternehmern in laufenden Insolvenzverfahren, insbesondere Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters
  • Nachlassmanagement/Nachlassabwicklung
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, erbrechtlichen Ansprüchen und Vermächtnissen
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Handels- und Wirtschaftsrechts
  • Vertriebsrecht, einschließlich der Beratung zu Fragen rund um die Themengebiete Vertragshändler und Handelsvertreter
  • Beratung bei  der Prävention, Geltendmachung und Abwehr bzgl. Schadensersatzansprüchen
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen
  • Beratung bei der Gestaltung und Überprüfung von AGBs
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
  • Prozessführung und Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
  • Prozessführung und Vertretung vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten
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